Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BayEGovV in Verbindung mit der BITV teilweise vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am 14. Februar 2026.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 14. Februar 2026.
Methodik der Prüfung: Von Dritten vorgenommene Bewertung
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
E-Mail: info@freilichtmuseen.bayern
Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter:
Fränkisches Freilandmuseum Fladungen
Bahnhofstraße 19
97650 Fladungen
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der Durchsetzungsstelle, dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), einen Antrag stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden.
Antrag online stellen
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
